Mit einem Behindertenausweis bis zu 50.000 PLN Zuzahlung für Renovierungsarbeiten

- Badezimmer-Mitfinanzierung von PFRON – für wen?
- Wie hoch ist die Förderung für die Badsanierung im Jahr 2025?
- Wofür kann die Förderung der Badsanierung eingesetzt werden?
- Wo und wie kann ich einen Antrag einreichen?
Badezimmerrenovierungen können erhebliche Kosten verursachen, insbesondere wenn sie an die Bedürfnisse einer behinderten Person angepasst werden müssen. Glücklicherweise können Sie eine Förderung vom PFRON erhalten. Sie deckt bis zu 95 % der Kosten ab, der maximale Förderbetrag beträgt 50.000 PLN.
Wer kann einen Zuschuss zur Badezimmerrenovierung beantragen? Wo muss der Antrag gestellt werden? Und welche Unterlagen werden benötigt? Weitere Informationen finden Sie auf RynekZdrowia.pl.

Folgende Personen können von der Förderung profitieren:
- Personen mit einem Schwerbehindertenausweis,
- Betreuer von Kindern mit Behinderungen.
Denn Ziel dieser Unterstützung ist die Beseitigung baulicher Barrieren, die den Alltag erschweren, wie etwa das Fehlen einer angepassten Dusche, Haltegriffen, Rampen oder Spezialausstattung im Badezimmer.
Wie hoch ist die Förderung für die Badsanierung im Jahr 2025?Die Höhe der Förderung hängt vom Wohnstatus des Antragstellers ab. Personen, die keine Eigentümer der Räumlichkeiten sind, können bis zu 15.000 PLN erhalten, was maximal 80 Prozent der Kosten abdeckt.
Wohnungseigentümer oder Dauernutzer können mit maximal 30.000 PLN für den Kauf und die Installation von Spezialgeräten und mit bis zu 50.000 PLN für die Beseitigung architektonischer Barrieren rechnen (maximal 95 Prozent der Kosten).
Auch Familien mit einem behinderten Kind haben Anspruch auf eine Förderung von bis zu 50.000 PLN.
In jedem Fall muss der Antragsteller mindestens 5 Prozent der Sanierungskosten aus eigener Tasche bestreiten.

Mit den Fördergeldern können unter anderem die Anbringung von Haltegriffen und Handläufen, der Einbau einer schwellenlosen Dusche, die Anschaffung von Spezialgeräten (z. B. Aufzüge), die Anbringung von Podesten und Rampen finanziert werden.
Es ist wichtig, dass alle Arbeiten darauf ausgerichtet sind, den Komfort und die Sicherheit der Person mit Behinderung zu verbessern.
Wo und wie kann ich einen Antrag einreichen?Der Antrag ist beim für den Wohnort zuständigen Bezirksfamilienhilfezentrum (PCPR) einzureichen. Den Unterlagen sind eine Bescheinigung über die Behinderung, eine Einkommenserklärung und die Zustimmung des Wohnungseigentümers (sofern der Antragsteller nicht Eigentümer der Wohnung ist) beizufügen.
Bei der Prüfung des Antrags kann PCPR auch etwaige Zahlungsrückstände gegenüber PFRON sowie die Historie früherer Finanzierungsvereinbarungen berücksichtigen – insbesondere solche, die aufgrund eines Verschuldens des Antragstellers gekündigt wurden.
rynekzdrowia