300 PLN ohne Einkommensgrenzen. Beginnt am 1. Juli

Autor: erstellt von KM • Quelle: Rynek Zdrowia • Veröffentlicht: 23. Juni 2025 21:05
Am 1. Juli startet das Programm „Guter Start“. Im Rahmen dieses Programms erhalten Sie für jedes schulpflichtige Kind 300 PLN für den Kauf von Schulmaterial. Diese Unterstützung gilt unabhängig vom Einkommen der Eltern. Anträge können ausschließlich elektronisch eingereicht werden.
- Für ein studierendes Kind im Alter zwischen 7 und 20 Jahren wird eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 300 PLN gewährt.
- Sie können es auch für ein Kind bis 24 Jahre erhalten, wenn für dieses eine Schwerbehinderung nachgewiesen wird.
- Anträge auf die Leistung können vom 1. Juli bis Ende November über die mZUS-Anwendung, das E-Banking oder das Emp@tia-Portal gestellt werden.
Das Programm „Guter Start“ ist eine Initiative, die jährlich 300 PLN pro Kind zur Deckung der Kosten für Schulmaterialien wie Schulbücher und Schulmaterialien bereitstellt. Diese Leistung steht Schulkindern im Alter von 7 bis 20 Jahren und bei einer anerkannten Behinderung bis zum Alter von 24 Jahren zu.
Das Alter wird nach Jahrgang berechnet. Das bedeutet, dass auch Schülerinnen und Schüler in den Abschlussjahren von Fachschulen, Gymnasien und weiterführenden Schulen Anspruch auf Förderung haben, wenn sie die Altersgrenze vor Beginn des laufenden Schuljahres erreicht haben. Wichtig ist, dass dieses Programm unabhängig vom Einkommen der Eltern verfügbar ist. Kinder im Kindergarten und Schülerinnen und Schüler sind von der Förderung ausgeschlossen.
Bewerbungen ab 1. Juli ausschließlich onlineAnträge auf die Leistung können vom 1. Juli bis Ende November ausschließlich elektronisch gestellt werden. Mögliche Kanäle sind der mZUS-Antrag, E-Banking und das Emp@tia-Portal. Bei der Antragstellung müssen Sie Ihre Bankkontonummer, E-Mail-Adresse und Telefonnummer angeben sowie die Daten Ihrer Kinder und Informationen zu den Schulen, die sie besuchen oder besuchen werden, angeben.
Bei korrekt ausgefülltem Antrag und Einreichung bis Ende August erfolgt die Auszahlung der Mittel spätestens am 30. September. Neben Eltern können auch volljährige Studierende, die nicht von ihren Eltern unterstützt werden, sowie Menschen, die sich in der Selbständigkeit befinden und aus der Pflegefamilie ausscheiden, die Förderung selbst beantragen.
Urheberrechtlich geschütztes Material – Die Regeln für den Nachdruck sind in den Bestimmungen festgelegt.
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