Von der Analyse bis zur Physiotherapie: Das Landesverwaltungsgericht (TAR) lehnt die Tarife für die öffentliche ambulante Versorgung ab.

Von Bluttests über Physiotherapie und radiologische Leistungen bis hin zu einfachen medizinischen Untersuchungen: Die Gebührenordnung für ambulante Facharztleistungen des Nationalen Gesundheitsdienstes (NHS) muss neu geschrieben werden. Die Region Latium hat dies mit einer ersten Serie von neun sich im Wesentlichen überschneidenden Urteilen angeordnet, die den Einsprüchen Hunderter beim NHS akkreditierter privater Einrichtungen teilweise stattgeben. Diese Urteile stellen die Unzulänglichkeit der vom Gesundheitsministerium im vergangenen November festgelegten Gebühren fest, nachdem man 20 Jahre auf die Anpassung der grundlegenden Versorgungsstufen (LEA) gewartet hatte. Die Aufhebung des Ministerialerlasses, so ordnete das regionale Verwaltungsgericht Latium (TAR) außerdem an, wird erst in einem Jahr in Kraft treten, um technisches Chaos zu vermeiden und so die Aktualisierung der IT-Systeme zu ermöglichen. Daher wird der Starttermin für die neuen Gebühren, die komplett neu geschrieben werden müssen, auf den 22. September 2026 verschoben.
Das Dekret 272 des Gesundheitsministeriums vom 26. November 2024 zur Aktualisierung der Tarife hatte von Anfang an einen komplizierten Verlauf: Sein Inkrafttreten am 30. Dezember 2024 wurde noch am selben Tag durch die ebenfalls vom Verwaltungsgericht der Region Latium nach der Berufung der Labore verhängte Aussetzung „gestoppt“, aber erst am folgenden Tag auf Antrag der Staatsanwaltschaft wieder aufgehoben. Der Prozess wurde also bereits am 31. Dezember erneut gestartet: Seitdem sind die durch dieses Dekret festgelegten Tarife, mit dem eine seit 1996 geltende „Preisliste“ neu geschrieben wurde, in Kraft, allerdings mit erheblichen Kontroversen und einer daraus resultierenden Flut von Berufungen von Privatpersonen.
Das Urteil Nr. 16381/25 des Verwaltungsgerichts Latium, neben anderen Entscheidungen vom 22. September 2025, verlangt nun, dass die Preisliste des Gesundheitsministeriums neu verfasst wird, wie von den Verbänden einstimmig gefordert. Rechtsanwältin Antonella Blasi vom Forum Team Legal Healthcare erklärt: „Das Verwaltungsgericht Latium urteilte, dass die Preisliste ‚schlecht formuliert‘ sei, da keine angemessene Untersuchung durchgeführt wurde, da die zugrunde gelegten Kostendaten aus dem Jahr 2015 stammen. Zudem wurden keine Einzelleistungen berücksichtigt, sondern eine Gesamtbewertung vorgenommen.“
Was ändert sich? Praktisch gesehen gelten die aktuellen Tarife noch ein Jahr. „Klar ist aber“, so Blasi weiter, „dass das Ministerium sofort an die Arbeit gehen muss. Und zwar auf Basis aktueller Kostendaten und nicht der aktuellen Regionaltarife, die zwangsläufig nicht aktuell sein können.“ Die Zentren applaudieren.
Unterdessen jubeln die Verbände, allen voran der Verband der Privatkliniken (AIOP): „Das ist ein großer Sieg, nicht so sehr für uns, sondern für den Nationalen Gesundheitsdienst, der, wenn er überleben will, sowohl angemessene Tarife sicherstellen als auch Vertragsverlängerungen angemessen unterstützen muss“, warnt Präsident Gabriele Pelissero. Er erklärt: „Wir können den Bürgern keine angemessenen Leistungen bieten, wenn ihre Kosten vom System nicht anerkannt werden, und es ist unerlässlich, die geleistete Arbeit durch eine angemessene Vergütung anzuerkennen.“ Pelissero bietet dem Ministerium jedoch seine Hilfe an: „Wir stehen mit Daten und Analysen zur Verfügung, denn nur wenn wir angemessene Tarife und angemessene Vergütungsmechanismen finden, wird es möglich sein, den NHS zu retten, Slogans hin oder her.“ Was die Verschiebung auf den 22. September 2026 betrifft, so Valter Rufini, Präsident von FederAnisap, „wird sie es uns ermöglichen, veraltete Dienstleistungen zu bewerten, die finanzielle Seite neu zu organisieren und den Bürgern eine faire Gesundheitsversorgung mit gleichen Regeln und Rechten für alle zu garantieren.“ „Wir verstehen die technischen Anforderungen, denn eine sofortige Umstellung des komplexen Preisinformationssystems ist unmöglich“, räumt Pelissero ein. „Aber ein Jahr ist zu lang“, warnt er. „Wir werden mit den für ungültig erklärten Tarifen weiterarbeiten, aber dann müssen die 365 Tage im Lichte des neuen Tarifs neu berechnet werden.“
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