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Die Änderungen der Kfz-Emissionsplaketten in Spanien im Jahr 2026

Die Änderungen der Kfz-Emissionsplaketten in Spanien im Jahr 2026

In Spanien sind Umweltplaketten für alle Fahrzeuge vorgeschrieben, die in den Umweltzonen einiger Städte fahren wollen. Ab dem nächsten Jahr soll sich die Einstufung dieser Plaketten jedoch ändern.

Die spanische Verkehrsbehörde DGT hat mit der Einführung neuer Umweltkennzeichnungen für Autos begonnen, die 2026 in Kraft treten werden.

Dies ist Teil des Gesetzes zur nachhaltigen Mobilität und wird direkte Auswirkungen auf Autofahrer und Automobilhersteller haben.

Ziel der Änderung ist es, den Umweltanforderungen der Europäischen Union nachzukommen, die ein umweltfreundlicheres und nachhaltigeres Straßenverkehrsmodell anstrebt.

Außerdem wird auf eine Beschwerde eingegangen, die viele Autofahrer darüber geäußert haben, dass das derzeitige System Fahrzeuge bevorzugt, die mehr Schadstoffe ausstoßen, als auf ihrer Emissionsplakette angegeben ist.

Dank der technologischen Fortschritte der letzten Jahre ist dieser Wandel nun möglich. Das neue Modell ermöglicht ein genaueres Verständnis der Schäden, die Fahrzeuge unserem Planeten zufügen, und ermöglicht somit ein besseres Kennzeichnungssystem.

Bisher basierten die Emissionsplaketten auf dem Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ). Mit der Umstellung geht nun ein neuer, speziell für diesen Zweck entwickelter Test einher: das Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedure (WLTP). Zusätzlich werden die Euro-Vorschriften zur Neudefinition von Kennzeichnungen und Klassifizierungen integriert.

„Dabei geht es darum, den Fuhrpark so umzuorganisieren, dass die Plakette die Emissionsrealität widerspiegelt“, erklärten die Verkehrstechniker der DGT.

Die Labels selbst und die Kategorien, die sie repräsentieren, bleiben gleich, aber die Anforderungen zur Erfüllung der einzelnen Labels werden sich ändern.

Emissionsplaketten sind für Fahrzeuge in Gemeinden mit Umweltzonen (auf Spanisch abgekürzt ZBEs) obligatorisch, zu denen im Jahr 2025 Madrid, Barcelona, ​​​​Córdoba, Pontevedra, A Coruña, Sevilla, Badalona, ​​Rivas-Vaciamadrid, San Cugat del Vallés, Valencia und Sant Joan Despí gehören.

Dutzende weitere Städte und Gemeinden im Land sind gesetzlich dazu verpflichtet, schnellstmöglich ZBEs einzuführen, was dazu führen wird, dass bald für Zehntausende weitere Autofahrer eine Umweltplakette unverzichtbar wird.

LEITFADEN: So erhalten Sie in Spanien eine Umweltplakette für Ihr Auto

Die Euro-Verordnung, die Grenzwerte für Fahrzeugemissionen in der Europäischen Union festlegt, wird nun die Grundlage für diese neuen Anforderungen sein.

Die neuen Etiketten lauten:

Null Emissionen : 100 Prozent Elektro-, Wasserstoff- und Plug-in-Hybridfahrzeuge, die eine elektrische Reichweite von mindestens 90 Kilometern erreichen.

ECO : Plug-in-Hybride mit geringerer elektrischer Reichweite und Nicht-Plug-in-Hybride sowie Gasfahrzeuge, die die Euro 6d-Norm oder eine höhere Norm erfüllen.

C : Benzinbetriebene Personenkraftwagen und leichte Lieferwagen, die der Norm Euro 6d entsprechen, sowie Dieselfahrzeuge, die der Norm Euro 6d-TEMP oder Euro 6d entsprechen.

B : Benzinfahrzeuge mit Euro 4 und Dieselfahrzeuge mit Euro 6 (sofern sie keine höhere Kategorie erreichen können).

Die Aufkleber bestimmen weiterhin, welche Autos Zugang zu Umweltzonen haben, allerdings mit strengeren Regeln.

Infolgedessen könnten einige Autos, die derzeit als „C“ klassifiziert sind, auf „B“ herabgestuft werden, sodass ihre Zufahrt zu Großstädten wie Madrid und Barcelona eingeschränkt wird.

Die neuen Aufkleber treten nächstes Jahr in Kraft und die DGT wird die endgültige Klassifizierung in den ersten Monaten des Jahres 2026 bekannt geben. Dies ermöglicht eine Anpassungsphase, da die aktuelle Fahrzeugkennzeichnung Änderungen unterliegen kann, die eine Herabstufung des Fahrzeugs auf eine andere Kennzeichnung erforderlich machen oder sogar den Verlust der Möglichkeit, überhaupt eine solche Kennzeichnung zu erhalten, zur Folge haben können.

Neue Etiketten können bei Bedarf bei der Post und an anderen ausgewiesenen DGT-Standorten abgeholt werden.

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