Diese Kleidung solltest du für ein Passfoto nicht tragen

Bis zu zehn Jahren begleitet einen das Passfoto auf dem Personalausweis oder im Reisepass. Den Gesichtsausdruck oder deine Kopfposition kannst du dir für den Schnappschuss zwar nicht aussuchen, dafür aber deine Kleidung – zumindest zum Großteil.
Seit Mai 2025 müssen Passbilder in Deutschland digital an das Bürgeramt geschickt werden. Dazu stehen entsprechende Automaten zur Verfügung, in denen du dein Foto für 6 Euro selbst machen kannst. Bilder in Papierformat werden nicht mehr akzeptiert. Wer sich das nicht zutraut, kann weiterhin bei einem zertifizierten Fotostudio sein Passfoto machen lassen. In beiden Fällen ist aber wichtig, dass du dich an gewisse Regeln hältst.
Das biometrische Foto muss einige Qualitätsmerkmale aufweisen. Dass eine gerade Gesichtsposition und ein neutraler Gesichtsausdruck notwendig sind, wissen bereits die meisten. Doch es gibt noch zahlreiche andere Kriterien, auf die es zu achten gilt.
Der reisereporter verrät, welche Anziehsachen erlaubt sind und wovon du für dein Passbild lieber die Finger lassen solltest. Denn im schlimmsten Fall wird das Bild abgelehnt.
Unterhalb des Kopfes darfst du fast alles tragen, was du möchtest. Aber militärische Kleidung und Uniformen sind nicht erlaubt.
Für den Kopf und das Gesicht gelten hingegen andere Regeln. Eine Kopfbedeckung ist aus religiösen Gründen zulässig, doch auch hier gibt es Einschränkungen. In diesen Fällen gilt: Das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn sichtbar sein. Ein Kopftuch darf also nicht zu viel vom Gesicht bedecken. Es darf keine Schatten auf dem Gesicht geben. Burkas sind nicht erlaubt.
Außerdem sind zum Beispiel Stirnbänder, Tücher, Hüte, Mützen und Caps auf Passbildern nicht erlaubt.

Offizielle Vorgaben zum Thema Schmuck und Accessoires gibt es hingegen nicht. Ketten, Ohrringe oder Piercings sind nicht verboten. Allerdings kann ein Passfoto von den Behörden abgelehnt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Demnach darf das Gesicht nicht verdeckt sein – auch nicht zum Teil. Die Person muss deutlich erkennbar sein.
Riesige Ohrringe, die ins Gesicht ragen oder einen Schatten werfen, sind also zum Beispiel nicht zu empfehlen. Der Hals darf zwar durch eine große Kette bedeckt sein, doch durch das recht kleine Format des Bildes ist ohnehin nicht viel von dem Schmuckstück zu sehen. Damit das Passfoto optisch nicht beeinträchtigt wird, ist es meist besser, sich für eine kurze Kette und Ohrstecker oder kleine Creolen zu entscheiden.
Auch die Augen müssen sichtbar sein. Brillenrahmen sollten nicht die Augen verdecken. Zu dunkle Brillengläser oder solche mit Spiegelung sind unzulässig.

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Auf biometrischen Passbildern sind nur der obere Schulterbereich und das Gesicht zu sehen. Durch schulterfreie oder weit ausgeschnittene Oberteile könnte es auf dem Foto wirken, als hättest du nichts an. Durch Schals, Tücher oder Rollkragenpullover hingegen ist die Haut zwar großflächig bedeckt, doch der Hals wirkt auf dem Foto verkürzt. Deshalb empfehlen Fotografinnen und Fotografen, auf diese Kleidungsstücke für ein Passfoto zu verzichten.
Geeignete Oberteile für das Bild sind beispielsweise Blusen oder Hemden mit Kragen. Diese wirken zeitlos und elegant. Natürlich ist auch Freizeitkleidung akzeptabel. Behalte aber im Hinterkopf: Was heute voll im Trend liegt, könnte in fünf Jahren peinlich sein. Mit dem Ausweisfoto oder dem Passbild musst du aber oft mindestens zehn Jahre leben.

Der Hintergrund eines Passfotos muss einfarbig sein – meist ist dieser weiß bis mittelgrau. Kleidung in kräftigen und dunkleren Farben ist bei einem Passfoto also besonders gut geeignet, da sie einen Kontrast zum Hintergrund bildet. Wer lieber etwas Helleres tragen möchte, ist mit Beige, Hellrosa oder Blau gut beraten.
Weiße oder graue Kleidung wiederum bietet zu wenig Kontrast, sodass Person und Hintergrund miteinander verschmelzen. Schwarze Outfits sind zwar kontrastreich, könnten laut Fotografinnen und Fotografen aber das Gesicht schnell blass wirken lassen. Licht und Blitz verstärken zusätzlich den Effekt. Auffällige Muster auf dem Oberteil können sogar die Bildverarbeitung beeinträchtigen und lenken optisch ab. Deshalb sollte auch darauf verzichtet werden.

Aufgrund der Kleidung werden Passbilder eher selten abgelehnt. Aber es gibt Kriterien bei der Fotoqualität, der Position des Kopfes und der Sichtbarkeit des Gesichts. So zeigt das Foto das Gesicht von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende. Beide Gesichtshälften müssen deutlich erkennbar sein. Das Gesicht nimmt 70 bis 80 Prozent der Höhe des Fotos ein.
Folgende Dinge darf das Foto NICHT aufweisen:
- Ausleuchtung: Schlagschatten, zu dunkel, Reflexionen im Gesicht
- Kopfposition: Kopf nicht im Bild zentriert, Kopfneigung zur Seite, nach unten oder nach oben
- Schärfe und Kontrast: unzureichende Schärfe, mangelnder Kontrast – zu dunkel oder zu hell
- Hintergrund: Hintergrund mit Muster, mit Schatten oder Hintergrund ohne Kontrast (weiße Haare verschwimmen mit dem weißen Hintergrund)
- Fotoqualität: Retuschen, Filter, Weichzeichner, eine zu geringe Auflösung
- Gesichtsausdruck: Grimassen, Augen geschlossen oder zusammengekniffen, Lachen oder Mund offen
- Sichtbarkeit der Augen: Brillenrahmen oder Haare verdecken die Augen, Brillengläser zu dunkel oder spiegelnd, rote Augen durch einen Blitz
- Kopfbedeckung: Mützen und andere Kopfbedeckungen, Burka und Kopftuch, durch die das Gesicht nicht ausreichend sichtbar sind
Bei der Kleidung gibt es für Männer, Frauen und Kinder bei einem Passfoto keine Unterschiede. Bei der Aufnahme sind allerdings bei Kindern kleine Abweichungen erlaubt.

Während bei Erwachsenen das Gesicht eine Höhe von 70 bis 80 Prozent des Fotos einnimmt, darf bei Kindern das Gesicht eine Höhe von 50 bis 80 Prozent einnehmen. Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sind kleinere Abweichungen zulässig – eine Kopfbedeckung, Grimassen oder ein Kuscheltier im Bild gehören aber nicht dazu.
Bei Kleinkindern und Babys sind bis zum sechsten Lebensjahr auf dem Foto weitere Ausnahmen in der Kopfposition, im Gesichtsausdruck und bei der Sichtbarkeit der Augen zulässig. Das Gesicht darf aber nicht mehr als 80 Prozent des Fotos einnehmen und es darf auch keine zweite Person oder ein Gegenstand im Hintergrund zu sehen sein. Außerdem werden Fotos, die nicht frontal aufgenommen sind, abgelehnt.
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