Zyto-Prozess in Hamburg: Onkologe und Apotheker bestreiten Bestechung



Vor dem Landgericht Hamburg müssen sich ein Onkologe, ein Apotheker und ein Unternehmensberater wegen Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen verantworten. / © IMAGO/Wirestock
Der vorbestrafte Mediziner aus Reinbek soll laut Anklage mit dem Apotheker vereinbart haben, dass dieser Rezepte für die Zubereitung von Zytostatika erhält. Dafür habe der Arzt finanzielle Vorteile gehabt und zwischen 2016 und 2021 ein Darlehen in Höhe von 157.500 Euro vom Apotheker bekommen.
»Es gab keine verbotene Verknüpfung«, erklärte die Verteidigung des Apothekers am ersten Prozesstag in einem Statement. Ihr Mandant habe dem Arzt lediglich helfen wollen, der ihm erklärt habe, durch einen früheren Geschäftspartner in eine finanzielle Notlage geraten zu sein. Der Apotheker habe sich sogar noch von einem Medizinrechtler beraten lassen, der keine Bedenken bei dem voll verzinsten Kredit gesehen habe.
Die Verteidigung des Onkologen betonte, im Vordergrund habe immer die beste Versorgung der Patienten gestanden. Es habe nur wenige Apotheken gegeben, die solche Medikamente so zeitnah hätten herstellen können. Vorgaben für Gegenleistungen seien nicht gemacht worden. Der Onkologe habe sich immer für den Kampf gegen Korruption im Gesundheitswesen engagiert. »Ich hielt und halte das alles für rechtskonform«, hieß es in einer Erklärung im Namen des 63-Jährigen.
Das sieht die Staatsanwaltschaft anders: Zwischen Oktober 2017 und Dezember 2021 soll der Apotheker ihrer Ansicht nach im bewussten Zusammenwirken mit dem Arzt die in seiner Apotheke im Stadtteil Harburg eingelösten Rezepte einer gesetzlichen Krankenkasse in Rechnung gestellt haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern deshalb auch gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrug in 32 Fällen vor. Ihnen sei bewusst gewesen, dass diese Verordnungen aufgrund ihrer zu Unrecht getroffenen Vereinbarung nicht abrechnungsfähig gewesen seien. Die Krankenkasse beglich die Rechnungen. Hierdurch entstand ihr laut Anklage ein mutmaßlicher Schaden in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro.

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