Neues, bundesweites System. Tote und lebende Spender in der Datenbank

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums gewährleistet das bestehende System zur Verwaltung der Spender- und Empfängerdatenbank in Polen derzeit keine vollständige Koordinierung der Aktivitäten bei der Zuteilung von Organen, Geweben und Zellen. Daher wurde am Mittwoch der vom Gesundheitsministerium ausgearbeitete Änderungsentwurf zum Gesetz über das Informationssystem im Gesundheitswesen zur öffentlichen Konsultation vorgelegt.
Es sieht die Einführung eines neuen Systems vor: e-Transplant. Datenadministrator wird laut Projekt das Organisations- und Koordinierungszentrum für Transplantationen „Poltransplant“ sein.
Das e-Transplant-System zielt unter anderem darauf ab:
- Register verstorbener Spender,
- lebende Spender,
- Spender hämatopoetischer Zellen,
- nationale Warteliste für Transplantationen,
- nationales Transplantationsregister.
Die erste Support-Ebene ist eine Hotline für Nutzer des e-Transplant-Systems. Ihre Aufgabe besteht darin, grundlegende Probleme zu erfassen, zu klassifizieren und zu lösen sowie Informationen zur Funktionsweise des Systems bereitzustellen. Sie nimmt telefonische und E-Mail-Meldungen entgegen, führt eine erste Diagnose durch und löst typische Probleme (z. B. Passwort-Reset, Anmeldefehler), leitet komplexere Meldungen an die zweite oder dritte Support-Ebene weiter, informiert Nutzer über den Status der Meldung oder Systemfehler und führt die Dokumentation der Meldungen im Helpdesk-System.
Den Projektannahmen zufolge wird das System Lösungen auf Grundlage von Algorithmen zur Spender- und Empfängerauswahl enthalten, die in Zusammenarbeit mit Transplantationsexperten des Landes entwickelt wurden . Es soll ein fortschrittliches und effektives Instrument zur Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit der Entnahme, Lagerung und Transplantation von Organen, Geweben und Zellen sein.
Darüber hinaus sieht die geplante Änderung die Einführung des e-Hämophilie-Systems vor, das Daten zur Überwachung der medizinischen Versorgung von Patienten mit Hämophilie und verwandten Blutgerinnungsstörungen sammelt. Über das Online-Patientenkonto können Daten vom e-Hämophilie-System in das Medizinische Informationssystem (SIM) übertragen werden.
Der Änderungsentwurf geht von der Einordnung des e-Krew-Systems als eines der domänenspezifischen Teleinformatiksysteme aus, die das Gesundheitsinformationssystem bilden.
Betreiber des E-Blood-Systems ist das E-Health-Zentrum. Die Vollversion des E-Blood-Systems ist in zwei der 23 Zentren in Betrieb, nämlich in den regionalen Blutspende- und Blutbehandlungszentren in Białystok und Opole. In den übrigen Blutspende- und Blutbehandlungszentren ist das E-Blood-System im erforderlichen Umfang implementiert, um die Grundversorgung von Spendern und Krankenhäusern zu gewährleisten.
Dem Plan zufolge soll das e-Krew-System bis Ende 2026 in allen Zentren eingeführt werden.
Der Änderungsentwurf sieht außerdem eine Änderung des Gesetzes über die medizinischen und zahnmedizinischen Berufe hinsichtlich der Nachfrage nach ausgewählten Arzneimitteln vor und führt regulatorische Änderungen im Gesetz über den Bevölkerungs- und Zivilschutz ein, die die Leistungserbringer von der Verpflichtung entbinden, bestimmte Daten an das Registrierungssystem für Gesundheitsressourcen zu melden.
Dem Gesetzesentwurf zufolge soll das Gesetz 14 Tage nach seiner Verkündung in Kraft treten.
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