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Dieses Getränk wird verboten. Neue Verkaufsbeschränkungen in Schulen

Dieses Getränk wird verboten. Neue Verkaufsbeschränkungen in Schulen

Autoren: PAP ; Erstellt von KKR • Quelle: PAPVeröffentlicht: 18. Juni 2025 15:58Aktualisiert: 18. Juni 2025 16:18

Kaffee könnte aus Schulen und Kindergärten verschwinden. Das Gesundheitsministerium hat einen Verordnungsentwurf veröffentlicht, der ein Verbot des Kaffeeverkaufs in Bildungseinrichtungen vorsieht. Dies ist Teil umfassenderer Änderungen der Ernährungsvorschriften für Kinder und Jugendliche. Die neuen Vorschriften legen auch fest, wie Mahlzeiten in Schul- und Kindergartenkantinen zubereitet werden sollen.

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Die Autoren des Verordnungsentwurfs betonten in der Begründung, dass die Einschränkung des Konsums von Lebensmitteln wie Zucker, Salz und Fetten bei Kindern nicht nur positive Auswirkungen auf deren Gesundheit habe, sondern ihnen auch dabei helfe, gesunde Gewohnheiten zu entwickeln. Die Verordnung wird alle Bereiche des Bildungssystems betreffen.

Zu den Produkten, die in den Geschäften erhältlich sein werden, gehören:

  • brot,
  • Halbkonfekt und Konditorenbrot,
  • Sandwiches,
  • Salate und Rohkostsalate,
  • Milch,
  • Milchprodukte,
  • pflanzliche Getränke und pflanzliche Produkte, die Milchprodukte imitieren,
  • Getreideprodukte,
  • Gemüse,
  • Obst,
  • getrocknetes Gemüse und Obst,
  • Nüsse und Samen (ohne Zuckerzusatz, Süßstoffe und Salz), Obst, Gemüse und Obst- und Gemüsesäfte,
  • Pürees,
  • Obst-, Gemüse- und Obst-Gemüse-Pürees (ohne Zucker- und Salzzusatz),
  • Obst-, Gemüse- und Obst- und Gemüsecocktails auf Milchbasis, Pflanzengetränke und milchproduktähnliche Pflanzenprodukte (ohne Zuckerzusatz und Süßstoffe),
  • natürliches Mineralwasser mit geringer oder mittlerer Mineralisierung, Quell- und Tafelwasser,
  • zuckerfreie Kaugummis,
  • mindestens 70 Prozent dunkle Schokolade.

Auch andere , in der Verordnung nicht definierte Produkte, die nicht mehr als 15 g Zucker, 10 g Fett und 1 g Salz in 100 g/ml Produkt enthalten, sollen zum Verkauf zugelassen werden.

Süßwaren und Halbsüßwaren dürfen künftig nicht mehr als 15 g Zucker, 10 g Fett und 1,2 g Salz pro 100 g enthalten, Getreideprodukte nicht mehr als 15 g Zucker, 10 g Fett und 1 g Salz pro 100 g. Milchprodukte, pflanzliche Getränke und pflanzliche Produkte, die Milchprodukte imitieren, dürfen künftig nicht mehr als 13,5 g Zucker, 10 g Fett und 1 g Salz pro 100 g/ml enthalten.

Darüber hinaus will das Ministerium ein absolutes Verbot des Kaffeeverkaufs in allen Bereichen des Bildungssystems einführen.

Wie er betonte, „handelt es sich bei dieser Regelung um eine Reaktion auf die Forderungen von Eltern, Erziehungsberechtigten von Kindern und Jugendlichen sowie Leitern von Bildungseinrichtungen, die sich bei der staatlichen Gesundheitsinspektion gemeldet haben und ihre Besorgnis über den beobachteten erhöhten Kaffeekonsum bzw. das Risiko seines Konsums durch Kleinkinder zum Ausdruck bringen.“

Die Verordnung regelt auch den Verkauf anderer Getränke. Erlaubt sind vor Ort zubereitete Getränke, die nicht mehr als 5 g zugesetzten Zucker pro 250 ml enthalten, sowie solche ohne Zuckerzusatz oder Süßstoffe.

Das Projekt legt außerdem die Grundsätze fest, die bei der Erstellung von Menüs in Einheiten des Bildungssystems zu beachten sind.

Die servierten Mahlzeiten werden mit Produkten zubereitet:

  • Getreide oder Kartoffeln,
  • Gemüse oder Obst,
  • Milch,
  • Fleisch,
  • Fisch,
  • Eier,
  • Nüsse,
  • Hülsenfruchtsamen und andere Samen,
  • Fette.

Milch kann künftig durch Milchprodukte und pflanzliche Getränke ersetzt werden. Suppen, Soßen und Gerichte dürfen ausschließlich aus natürlichen Zutaten hergestellt werden, wobei Konzentrate aus natürlichen Zutaten erlaubt sind. Frittierte Speisen (in Raps- oder Olivenöl) dürfen nur noch zweimal pro Woche gegessen werden .

In einer Bildungseinrichtung, in der mindestens dreimal täglich Mahlzeiten serviert werden, fordert das Ministerium abwechslungsreiche Mahlzeiten. Täglich sollen mindestens zwei Portionen Milch oder Milchprodukte angeboten werden , wobei eine Portion durch ein Pflanzengetränk oder ein pflanzliches Produkt, das ein Milchprodukt imitiert, ersetzt werden kann. Eine Portion muss Fleisch, Eier, Nüsse oder Hülsenfrüchte enthalten. Zusätzlich muss jede Mahlzeit Obst oder Gemüse enthalten.

Zum Frühstück, Mittag- und Abendessen muss mindestens eine Portion Getreideprodukte enthalten sein, wobei diese beim Abendessen durch Kartoffeln ersetzt werden können. Mindestens einmal pro Woche muss zum Abendessen eine Portion Fisch und ein Gericht aus Hülsenfrüchten serviert werden. Mindestens zweimal pro Woche muss zum Abendessen eine Portion Fleisch serviert werden.

Das Ministerium präzisierte zudem den Energiewert der in der Einrichtung servierten Abendessen. Dieser liege bei 20 Prozent des täglichen Energiebedarfs für ein Ein-Gänge-Menü (Hauptgang) und 30 Prozent für ein Zwei-Gänge-Menü.

Bei Kindergärten und anderen Formen der vorschulischen Bildung sollten die angebotenen Mahlzeiten 75 Prozent des täglichen Energiebedarfs decken.

Die Verordnung soll am 1. September 2026 in Kraft treten.

Urheberrechtlich geschütztes Material – Die Regeln für den Nachdruck sind in den Bestimmungen festgelegt.

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