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Haushalt: Es gibt keine Maßnahmen, die die Steuerbelastung für das öffentliche Gesundheitswesen verringern.

Haushalt: Es gibt keine Maßnahmen, die die Steuerbelastung für das öffentliche Gesundheitswesen verringern.

Es ist klar, dass der eingeschlagene Weg sich immer weiter von diesen Grundprinzipien entfernt und dass nur diejenigen, die ein festes Einkommen aus Erwerbstätigkeit oder Renten beziehen, nach dem progressiven Kriterium besteuert werden, selbst mit einem Höchstsatz (43 %), der weit von dem bei der Reform von 1974 geltenden Satz (72 %) entfernt ist, der den Steuerzahlern mit der größten Beitragsfähigkeit zugutekommt.

Wollten wir die Steuereinnahmen deutlich steigern und so das öffentliche Gesundheitswesen wieder bedarfsgerecht finanzieren, angefangen bei der Aufstockung des Ärzte- und Pflegepersonals, müssten wir die offensichtlichste Diskriminierung beseitigen oder zumindest abmildern. Dies betrifft insbesondere die Bevorzugung von Personen mit Einkünften aus dem Finanz- und Immobiliensektor, aber auch vieler Selbstständiger, die sich für ein Pauschalsteuersystem entscheiden können, also einen einkommensunabhängigen Steuersatz. Diese sogenannte „Pauschalsteuer“ mag für begrenzte Zeiträume und in Ausnahmefällen akzeptabel sein, doch sie verbreitet sich immer mehr. Die Steuersätze liegen zwischen 10 % und 26 %.

In den letzten Tagen wurde viel über die mögliche Erhöhung der Pauschalsteuer auf Kurzzeitvermietungen von 21 % auf 26 % diskutiert. Diese Erhöhung wird voraussichtlich nicht beschlossen, da sie als zu hoch angesehen wird. Diese Maßnahme hat die Verbreitung einer Vertragsart begünstigt, die Mietwohnungen für Berufstätige in historischen Stadtzentren vom Markt verdrängt und sie gezwungen hat, in immer weiter entfernten Vororten nach Wohnraum zu suchen.

Im Beschäftigungssektor erhöht diese Maßnahme die Anzahl der Pauschalsteuersätze, beginnend bei nur 1 % und bis zu einem Höchstsatz von 15 %, sogar im öffentlichen Gesundheitswesen, für eine begrenzte Anzahl von Arbeitnehmern.

Man kann Lohn- und Gehaltserhöhungen nur zustimmen, die in den letzten Jahren aufgrund der Inflation und der fehlenden Indexierung der Steuersätze (fiskalische Belastung) sowie der Zulagen für Überstunden und Nachtarbeit im öffentlichen und privaten Sektor stark an Kaufkraft verloren haben. Die Pauschalsteuer kommt jedoch in Wirklichkeit nicht den Empfängern zugute, sondern vor allem dem Staat oder privaten Arbeitgebern, die geringere Kosten haben, ihren Angestellten Nettobeträge entsprechend ihrer Leistung und ihrem Engagement zu zahlen, da bestimmte Gehaltserhöhungen oder Zulagen – wenn auch innerhalb bestimmter Grenzen – pauschal besteuert werden. Grundsätzlich sind Lohnerhöhungen zu begrüßen, doch die Verfassung schreibt vor, dass sie nach dem Progressionsprinzip besteuert werden müssen. Es ist nach Ansicht des Autors ungerecht, vom Progressionsprinzip abzuweichen, selbst wenn dies angeblich schutzbedürftigen Gruppen zugutekommt.

ilsole24ore

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