Geld. Wie kann man die Ablehnung einer Entschädigung durch einen Versicherer anfechten?

Jährlich werden fast 18.000 Ansprüche im Zusammenhang mit Lebens- und Unfallversicherungsverträgen geltend gemacht, wobei die Ablehnungsquote bei etwa 80 % liegt.
Ansprüche im Zusammenhang mit dem Schwinden und Quellen von Ton werden in einem von zwei Fällen abgelehnt und die Entschädigung steht selten im Verhältnis zum Schaden.
Wie gehen Sie vor, wenn Sie die Entscheidung eines Versicherers anfechten möchten?
Schritt 1: Verhandeln Sie mit dem UnternehmenDer erste Schritt besteht darin, Ihren Versicherungsvertrag sorgfältig oder erneut zu lesen, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen das Verfahren zur Schadensregulierung oder zum Kundendienst aufgeführt sein muss.
Bitte beachten Sie, dass Sie zwei Jahre Zeit haben, einen Bescheid anzufechten, bei Personenschäden sogar zehn Jahre. Wenden Sie sich anschließend direkt an den Versicherungsvertreter, bei dem Sie die Police abgeschlossen haben, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Wenn der Schaden Anlass für ein Gutachten war, fordern Sie das Gutachten an, lesen Sie es und verhandeln Sie mit dem Versicherer, indem Sie ihm die erforderlichen Unterlagen (Fotos, Videos, Rechnungen usw.) zukommen lassen.

In seinem jüngsten Jahresbericht für 2023 berichtete der Versicherungsvermittlungsdienst von 7.103 gelösten Streitigkeiten. Foto Adobe Stock
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, ist es jetzt an der Zeit, diese zu aktivieren: Sie bietet Rechtsberatung zur gütlichen Beilegung des Streits und übernimmt gegebenenfalls die Rechtskosten.
Andernfalls wenden Sie sich an den Versicherungsvermittler . Unabhängig von einem Unternehmen wird dieser Ihren Fall prüfen, um mit dem Versicherer zu verhandeln.
Seine Stellungnahme hat zwar nur beratenden Charakter, löst aber viele Fälle. In seinem jüngsten Jahresbericht für 2023 berichtete der Versicherungsvermittlungsdienst von 7.103 gelösten Streitigkeiten aus 30.620 Überweisungen.

Ein drittes Gutachten ist immer dann möglich, wenn die Gespräche zwischen den ersten beiden Gutachtern ergebnislos verlaufen. Foto Adobe Stock
Im Falle eines Gutachtens können Sie Ihren Versicherer um ein Gegengutachten bitten, indem Sie den Sachverständigen selbst auswählen oder sich an einen Verband wenden.
Asso Sinistre kann Ihnen dabei helfen.
Verfahren 3: Rechtsweg beschreitenEin drittes Gutachten ist immer dann möglich, wenn die Gespräche zwischen den ersten beiden Experten ergebnislos verlaufen. Die Auswahl erfolgt dann im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Ihnen und dem Versicherer.
Die Entscheidung kann auch von einem Richter getroffen werden, wenn Sie sich entschieden haben, den Fall vor Gericht zu bringen. Der zuständige Gerichtsstand hängt dann von der Höhe des Streitwerts ab: Bei Streitigkeiten unter 10.000 € ist dies in der Regel das örtliche Gericht.
Bei Beträgen über 10.000 Euro wird der Fall vor Gericht gebracht. Das Verfahren kann langwierig sein. Am besten suchen Sie einen Anwalt auf oder wenden sich an einen Verbraucherschutzverein.
Le Progres